Online-Förderantrag für Privatpersonen
Förderrichtlinien:
Verpflichtende Nachweise
(Förderanträge können erst bearbeitet werden, wenn die Nachweise vorliegen)
- Nachweis über die Behinderung von mindestens 50% GdB (Kopien von Behindertenbescheid oder -ausweis)
- Nachweis der Bedürftigkeit (geringe Einkommenshöhe, geringes Vermögen)
Auf den Nachweis der Bedürftigkeit kann verzichtet werden, wenn Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, WoGG, § 27a BVG oder nach § 6a BKKG bezogen werden. Dann übermitteln Sie bitte diese entsprechenden Bescheide.
Optionale Nachweise
(nicht verpflichtend, aber hilfreich für die Bearbeitung der Förderanträge)
- Rechnungen | Angebote über benötigte Hilfsmittel
- ggf. Betreuernachweis
- Behördenschreiben (z.B. Jobcenter)
- Arzt- oder Krankenhausberichte
- Rechnungen | Belege über bereits bezahlte Hilfsmittel oder weitere Kosten
Bitte beachten:
- Die grundsätzlich mögliche Förderhöhe pro Einzelpersonen bzw. pro Familie im Kalenderjahr beträgt derzeit: 250 €
- Förderanträge per Whatsapp genügen nicht! Bitte Online-Förderantrag ausfüllen und zusenden.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung. Förderungen können nur geleistet werden, soweit die entsprechenden Mittel in der Stiftung vorhanden sind.
- Wenn Sie Fragen zu Förderungen und Förderanträgen klären möchten, bevor Sie einen Antrag stellen, benutzen Sie bitte die nachstehende Email-Adresse: foerderantraege[at]lederle-stiftung.info
Anleitung zur Antragstellung:
- Bitte füllen Sie das folgende Online-Formular aus und drücken Sie auf den "Absenden"- Button
- Senden Sie uns im Anschluss die oben aufgelisteten Nachweise eingescannt per Email an
foerderantraege[at]lederle-stiftung.info
Online-Förderantrag für Privatpersonen
Ausschließlich aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden Antragsformular bei dem nachfolgenden Formular auf eine differenzierte Nennung von Geschlechtern (z.B. Antragsteller*in) verzichtet.
Bitte drücken Sie nur EINMAL auf den Absenden-Knopf, damit wir die Förderanträge nicht mehrmals erhalten.