Online-Förderantrag für Organisationen und gemeinnützige Vereine
Förderrichtlinien
Folgende Nachweise müssen eingereicht werden
(falls noch nicht vorliegend)
- Freistellungsbescheid (max. 5 Jahre alt)
- Bescheid nach § 60a A.O. (max. 3 Jahre alt)
- Auszug aus der Satzung, aus dem die entsprechenden Tätigkeiten hervorgehen
- Nachweise über bereits durchgeführte Projekte oder Unterstützungen (Jahresberichte o.ä.)
- Nachweis über die durchgeführte geförderte Unterstützung (nach der Durchführung)
Bitte beachten:
- Die maximal mögliche Förderhöhe pro Antrag pro gemeinnützige Organisation im Kalenderjahr beträgt derzeit grundsätzlich: 1.000 €
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung. Förderungen können nur geleistet werden, soweit die entsprechenden Mittel in der Stiftung vorhanden sind.
- Wenn Sie Fragen zu Förderungen und Förderanträgen klären möchten, bevor Sie einen Antrag stellen, benutzen Sie bitte die nachstehende Email-Adresse:
foerderantraege[at]lederle-stiftung.info
Anleitung zur Antragstellung
- Bitte füllen Sie das folgende Online-Formular aus und drücken Sie auf den "Absenden"-Button
(Senden Sie uns nicht die Bildschirmseiten als PDF)
- Senden Sie uns die oben genannten Nachweise per Email an
foerderantraege[at]lederle-stiftung.info
Online-Förderantrag für Organisationen und gemeinnützige Vereine
Ausschließlich aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden Antragsformular bei dem nachfolgenden Formular auf eine differenzierte Nennung von Geschlechtern (z.B. Antragsteller*in) verzichtet.
Bitte drücken Sie nur EINMAL auf den Absenden-Knopf, damit wir die Förderanträge nicht mehrmals erhalten.