Die Dr. Gabriele Lederle-Stiftung ging aus dem Wunsch der namensgebenden Stifterin hervor, körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigte Menschen bei einem Leben in Würde und Selbstbestimmung zu unterstützen.
Die Stiftung leistet finanzielle Unterstützung für Betroffene und ist seit ihrer Errichtung im Jahr 2010 als gemeinnützig anerkannt.
Die Stiftungszwecke wurden von der Stifterin Dr. Gabriele Lederle in der Satzung festgelegt und bilden die Grundpfeiler der Stiftungsarbeit.
Das Ziel ist die Förderung und Unterstützung von Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung, insbesondere mit Blindheit und Sehbehinderung. Sie sollen entweder direkte finanzielle Hilfsmittel erhalten, oder indirekt durch die Förderung von Institutionen und Forschungsvorhaben unterstützt werden.
Die konkrete Förderung richtet sich nach den jeweiligen Bedürfnissen der Betroffenen.
Laut Stiftungssatzung können folgenden Personen bzw. Organisationen gefördert werden:
Einzelpersonen &
Familien
Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung, insbesondere mit Blindheit und Sehbehinderung
Blindenvereine & Behindertenhilfevereine
soweit diese als gemeinnützig anerkannt sind
Forschungseinrichtungen & Forschende
z.B. zur medizinischen Erforschung und Behandlung von Augenkrankheiten oder für technische Entwicklungen auf diesem Gebiet
Foto: Symbolbild
Die Stiftung leistet finanzielle Unterstützung, um Betroffene bei einem Leben in Würde, Teilhabe und mit größtmöglicher Unabhängigkeit zu unterstützen.
Wertschätzung und Selbstbestimmung waren für die Stiftungsgründerin Dr. Gabriele Lederle wichtig, und dies gilt damit auch für die Mitarbeiter der Stiftung.
Die Stiftung wertet nicht, benachteiligt oder bevorzugt niemanden und setzt sich dafür ein, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie wirklich gebraucht wird.
Eine Stiftung ist ein rechtliches Gebilde ohne Eigentümer, das die vom Stifter oder der Stifterin vorgegebenen Ziele und Zwecke verwirklicht.
Dazu wird sie mit einem Vermögen, dem Grundstockvermögen, ausgestattet. Nach dem Bayerischen Stiftungsgesetz darf eine Stiftung dieses Grundstockvermögen nicht verbrauchen, sondern es muss wertmäßig (mit Inflationsausgleich) und damit auf Dauer erhalten werden.
Die Verwirklichung der Stiftungszwecke erfolgt mit Hilfe der Erträge aus dem Stiftungsvermögen sowie durch Spenden und Zustiftungen.
Die Gründerin Dr. Gabriele Lederle war Apothekerin in München.
Wie die Stiftung entstanden ist, erfahren Sie hier:
Wer führt die Stiftung und wie ist sie organisiert?
Hier erfahren Sie mehr über die Mitarbeiter der Stiftung:
Welche Projekte konnten wir bisher untersützen?
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